Schwangerschaftsvorsorge
Laut Mutterschaftsrichtlinien kann die Schwangerschaftsvorsorge in einer risikofreien Schwangerschaft auch von Hebammen übernommen werden. Diese Untersuchungen werden im Mutterpas dokumentiert. Der einzige Unterschied ist, dass die Hebammen keine Ultraschalluntersuchung durchführen können. Diese sind aber nach den Richtlinien nur drei Mal in der Schwangerschaft notwendig. Der Abstand der Vorsorgeuntersuchungen ist nach den Mutterschaftsrichtlinien alle vier Wochen und ab der 32. Schwangerschaftswoche alle zwei Wochen vorgesehen.
Folgende vorgegebenen Untersuchungen führt auch die Hebamme durch:
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Gewichtskontrolle
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Blutdruckmessung
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Urinuntersuchung (Eiweiß und Zucker)
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Gebärmutterstandkontrolle
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Lage des Kindes feststellen
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Herztöne des Kindes kontrollieren
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Abklärung von Schwangerschaftsbeschwerden
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allgemeine Beratung
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wenn nötig vaginale Untersuchung